Und bist Du nicht willig...
Mit roher körperlicher Gewalt haben mich meine Mitbewohner nächtens in den Club geschleift, obwohl ich nach dem abendlichen Date mit A. und ihrer übers Wochenende zu Besuch weilenden kanadischen Freundin eher Lust auf Abhängen vor der Glotze hatte. Es war zwar längst nicht so gut wie bei den Disco Boys, aber immer noch besser als Howie. Frauentechnisch war der Abend eher ein Gruselkabinett, mal abgesehen von unseren süßen Begleiterinnen, die jedoch nur Augen für Phil Fuldner hatten. Ich hätte doch eine Karriere im Musikgeschäft verfolgen sollen!
Und heute lese ich für A. Korrektur. Nix ist spannender als eine Jura-Dissertation, in der man nichts, aber auch rein gar nichts versteht. Hier ein Auszug:
Der Vorbehalt der öffentlichen Ordnung ist auch im Internationalen Verfahrensrecht Russlands, insbesondere in Bereichen der Anerkennung ausländischer Entscheidungen, anwendbar. Die Klauseln sind in Art. 436 Punkt 1 ZPO RF, Art. 244 Punkt 1.7, 2 und Art. 256 Punkt 2.1 des Schiedsverfahrenskodex, Art. 24 Punkt 1 des Gesetzes über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit geregelt.
Ja nee, is klar. Und das über 18 Seiten. So kriegt man den Sonntag auch rum.
Und heute lese ich für A. Korrektur. Nix ist spannender als eine Jura-Dissertation, in der man nichts, aber auch rein gar nichts versteht. Hier ein Auszug:
Der Vorbehalt der öffentlichen Ordnung ist auch im Internationalen Verfahrensrecht Russlands, insbesondere in Bereichen der Anerkennung ausländischer Entscheidungen, anwendbar. Die Klauseln sind in Art. 436 Punkt 1 ZPO RF, Art. 244 Punkt 1.7, 2 und Art. 256 Punkt 2.1 des Schiedsverfahrenskodex, Art. 24 Punkt 1 des Gesetzes über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit geregelt.
Ja nee, is klar. Und das über 18 Seiten. So kriegt man den Sonntag auch rum.
utopolis - 5. Mär, 17:18 - abgelegt in: Das wahre Leben